"Brombeergasse" in Köln-Worringen

Köln

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 17 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt

Planungsanlass

Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Dezember 2025 wird bis 2045 von rund 1.100.500 Einwohner*innen und 585.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Jahr 2024 von circa 10.000 Einwohner*innen und circa 12.000 Haushalten. Um der ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und – in Anbetracht der aktuellen Situation – dringliches Ziel der Stadtentwicklung.

Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich der Potenzialfläche 6.02 in Köln-Worringen, die im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von Wohnraum ausgewiesen wurde.

Der Geltungsbereich entlang der Straßen Senfweg, Schmaler Wall und Auf der Füllenweide soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Deutsche Reihenhaus AG verfügt über einen Großteil der Grundstücke. Auf der 4,5 Hektar großen Fläche soll ein Wohnquartier mit circa 180 Wohneinheiten und einer viergruppigen Kindertagesstätte entstehen.

Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten ist, ist zur Umsetzung der Wohnbebauung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen

Ansprechperson

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Internet: https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00094/index.html

Frau Kötterheinrich
Telefon: 0221/221-31922
E-Mail: marie.koetterheinrich@stadt-koeln.de

Aktuelle Mitteilungen

Hinweis zum Parallelverfahren

Das in dieser Verfahrensseite beschriebene Verfahren wird parallel zu dem Verfahren Brombeergasse in Köln-Worringen, 249. Änderung des Flächennutzungsplans - Stadt Köln durchgeführt. Weitere Informationen dazu können Sie in dieser Mitteilung nachlesen.

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Hinweis zum Geltungsbereich

Die Darstellung des Geltungsbereichs in der interaktiven Karte zeigt nur die grobe Lage des Plangebiets. Bitte entnehmen Sie den genauen Umgriff aus der Anlage "Geltungsbereich", der unter dem Reiter „Planungsdokumente“ zu finden ist.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Planungsabsichten in dem Bebauungsplanverfahren. Möchten Sie sich zum Planungskonzept äußern, so können Sie über die Schaltfläche „Reden Sie mit“ eine Stellungnahme abgeben. Weitere Informationen zu dem Verfahren können Sie in dieser Mitteilung nachlesen.

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Ortsbezug der Stellungnahme

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Planungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext, sofern die Veröffentlichung für dieses Verfahren erlaubt ist. Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

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